Monatsübersicht
SAM 390 - Die Anlage KAP
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 haben sich vielfältige Praxisprobleme ergeben, die gerade jetzt beim Jahresabschluss 2009 offenbar werden. Besonders interessiert die Frage: Wann muss noch eine Anlage KAP abgegeben werden? Hierzu werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnahe Hinweise gegeben.
1. Das Unternehmensteuerreformgesetz im Überblick
1.1. Das Ziel des Gesetzgebers
1.2. Die Flatrate auf private Kapitalerträge (§ 32d Abs. 1 EStG)
1.3. Die Abgeltungswirkung (§ 43 Abs. 5 EStG)
1.4. Der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9)
2. Die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 2009
2.1. Der Spendenhöchstbetrag (§ 2 Abs. 5b EStG; § 10b EStG)
2.2. Die zumutbare Eigenbelastung (§ 33 Abs. 3 EStG)
2.3. Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person und des Kindes (§ 33a Abs.1 und § 32 Abs. 4 EStG)
2.4. § 2 Abs. 5a EStG
3. Die Anlage KAP 2009
3.1. Die Anrechnung von Steuern aus anderen Einkunftsarten
3.2. Die Kirchensteuernacherhebung
3.3. Die kleine Veranlagungsoption (z.B. „der vergessene Sparerpauscbetrag“, § 32d Abs. 4 EStG)
3.4. Die große Veranlagungsoption (§ 32d Abs. 6 EStG)
3.5. Zinsen aus Privatdarlehen (§ 32d Abs. 3 EStG)
3.6. Zinsen aus Steuererstattungen
3.7. Zinsen aus Verwandten- und Gesellschafterdarlehen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG)
3.8. Erträge aus bestimmten GmbH-Beteiligungen: Der Optionsfall (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)
4. Das BMF-Schreiben vom 22.12.2009
4.1. Der Depotfall (Kursgewinne aus Aktienverkäufen; § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG)
4.2. Die Flatrate und § 35b EStG?
4.3. Verlustanteile aus typisch stillen Beteiligungen
4.4. Depotgebühren für 2008
4.5. Sonstiges
5. Anhänge
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Referent: |
RD Karlheinz Gerhold
Referent in der Behörde der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen |
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Termine und Orte: |
Montag 20. September 2010 Halle
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MARITIM Hotel Riebeckplatz 4, 06110 Halle Telefon 0345/51010
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Dienstag 21. September 2010 Magdeburg |
Büro- und Tagungs-Center Rogätzer Straße 8 39106 Magdeburg Telefon 0391/2503110
Unsere Seminarteilnehmer haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem oberen Parkdeck kostenlos zu parken.
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jeweils von 13.00 – 16.15 Uhr |
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Gebühr je Teilnehmer: |
EUR 119,00 In der Gebühr sind die Seminarunterlagen sowie eine Pausenversorgung enthalten. |