SAM 390 - Die Anlage KAP

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 haben sich vielfältige Praxisprobleme ergeben, die gerade jetzt beim Jahresabschluss 2009 offenbar werden. Besonders interessiert die Frage: Wann muss noch eine Anlage KAP abgegeben werden? Hierzu werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnahe Hinweise gegeben.


1. Das Unternehmensteuerreformgesetz im Überblick

1.1. Das Ziel des Gesetzgebers

1.2. Die Flatrate auf private Kapitalerträge (§ 32d Abs. 1 EStG)

1.3. Die Abgeltungswirkung (§ 43 Abs. 5 EStG)

1.4. Der Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9)


2. Die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung 2009

2.1. Der Spendenhöchstbetrag (§ 2 Abs. 5b EStG; § 10b EStG)

2.2. Die zumutbare Eigenbelastung (§ 33 Abs. 3 EStG)

2.3. Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person und des Kindes (§ 33a  Abs.1 und § 32 Abs. 4 EStG)

2.4. § 2 Abs. 5a EStG


3. Die Anlage KAP 2009

3.1. Die Anrechnung von Steuern aus anderen Einkunftsarten

3.2. Die Kirchensteuernacherhebung

3.3. Die kleine Veranlagungsoption (z.B. „der vergessene Sparerpauscbetrag“, § 32d Abs. 4 EStG)

3.4. Die große Veranlagungsoption (§ 32d Abs. 6 EStG)

3.5. Zinsen aus Privatdarlehen (§ 32d Abs. 3 EStG)

3.6. Zinsen aus Steuererstattungen

3.7. Zinsen aus Verwandten- und Gesellschafterdarlehen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1  EStG)

3.8. Erträge aus bestimmten GmbH-Beteiligungen: Der Optionsfall (§ 32d Abs.  2 Nr. 3 EStG)


4. Das BMF-Schreiben vom 22.12.2009

4.1. Der Depotfall (Kursgewinne aus Aktienverkäufen; § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG)

4.2. Die Flatrate und § 35b EStG?

4.3. Verlustanteile aus typisch stillen Beteiligungen

4.4. Depotgebühren für 2008

4.5. Sonstiges


5. Anhänge

 

Referent:

RD Karlheinz Gerhold

Referent in der Behörde der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
Leiter der Landesfinanzschule Bremen

 

 

Termine und Orte:

Montag

20. September 2010

Halle

 

MARITIM Hotel

Riebeckplatz 4, 06110 Halle

Telefon 0345/51010

 

 

 

Dienstag

21. September 2010

Magdeburg

Büro- und Tagungs-Center

Rogätzer Straße 8

39106 Magdeburg

Telefon 0391/2503110

 

Unsere Seminarteilnehmer haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem oberen Parkdeck kostenlos zu parken.

 

 

jeweils von  13.00 – 16.15 Uhr

 

 

Gebühr je Teilnehmer:

EUR 119,00 
(netto : EUR 100,00 zzgl. 19 % USt. = EUR 19,00)    

In der Gebühr sind die Seminarunterlagen sowie eine  Pausenversorgung  enthalten.

 

Datum / Ort

20.09.2010, Halle, MARITIM Hotel,  13:00 - 16:15 Uhr
21.09.2010, Magdeburg, Büro- und Tagungs-Center,  13:00 - 16:15 Uhr