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SAM 391 - Beratungsschwerpunkt: Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG
Genau vor dreißig Jahren wurde § 15a EStG eingeführt. Ziel war, die Tätigkeit sogenannter Verlustzuweisungsgesellschaften (Abschreibungsgesellschaften), die meist in der Rechtsform einer GmbH & Co KG betrieben wurden, einzuschränken. Die Vorschrift erfüllte ihren Zweck, wirkte sich aber gleichzeitig auch auf „normale“ Kommanditgesellschaften aus. Der Gesetzgeber hat diese Auswirkung in Kauf genommen, weil er keine Abgrenzungsmöglichkeiten sah und davon ausging, dass kaum Fälle mit negativen Kapitalkonten von beschränkt haftenden Gesellschaftern vorkommen würden. Heute ist § 15a EStG in die Jahre gekommen und so kompliziert wie eh und je.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Rechtskenntnisse und die erforderliche Arbeitstechnik zu § 15a EStG und gibt praktische Gestaltungshinweise.
Inhalt:
I. Handelsrechtliche Grundlagen
1. Verlustrechnung bei Kommanditisten
2. Der handelsrechtliche Kapitalanteil des Kommanditisten
3. Aktuelle Rechtsprechung des BFH
II. Steuerrechtliche Grundlagen des § 15a EStG
1. Persönliche Voraussetzungen, Verlustzurechnung
2. Regelungsbereich des § 15a Abs. 1 EStG
3. Das steuerliche Kapitalkonto i.S.d. § 15a EStG
4. Auswirkung von Finanzdarlehen
5. Verlustausgleich bei weitergehender Außenhaftung
6. Auswirkung von Einlagen im Bereich des § 15a EStG
III. Sonderfälle des § 15a EStG
1. Gewinnzurechnung wegen Einlageminderung
2. Gewinnzurechnung wegen Haftungsminderung
3. Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommmanditisten
4. Auswirkungen bei Anteilsübertragung
5. Vorzeitiger Wegfall des negativen Kapitalkontos
6. § 15a EStG bei doppelstöckiger PersGes
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Referent: |
Dipl.-Finw. Wolfram Gärtner Viersen |
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Termine und Orte: |
Mittwoch 29. September 2010 Halle |
RAMADA Hotel Leizig-Halle Hansaplatz 1 06188 Halle-Peißen Telefon 0345 56470
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Donnerstag 30. September 2010 Magdeburg |
Büro-und Tagungs-Center Magdeburg Rogätzer Straße 8 39106 Magdeburg Telefon 0391 2503107
Unsere Seminarteilnehmer haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug auf dem oberen Parkdeck kostenlos zu parken.
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jeweils von 09:00 – ca. 16:00 Uhr |
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Gebühr je Teilnehmer: |
EUR 160,00 (netto: EUR 134,45 zzgl. 19 % USt. = EUR 25,55) In der Gebühr sind die Seminarunterlagen sowie die Pausenversorgung enthalten. |